Gutachter Wasserschaden Reichenbach an der Fils

Gutachter Wasserschaden Reichenbach an der Fils

Sie benötigen einen Gutachter für einen Wasserschaden in Reichenbach an der Fils oder in der Nähe? Mit über 300 unabhängigen Gutachtern deutschlandweit steht die Bauexperts Sachverständigenorganisation Ihnen zur Seite.

Gutachter Wasserschaden Reichenbach an der Fils:

Immobiliengutachter Anschrift Kontakt
Andjelko Zekic Moltkestraße 7
73257
Köngen
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Oliver Peter Klimke Holunderweg 2
73240
Wendlingen am Neckar
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Dipl. -Ing. (FH) Uwe Cerny Rinnenbachstraße 8
73760
Ostfildern
Tel: 0711 995 998 10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Gleß Kapfstraße 11
72622
Nürtingen
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Dipl.-Ing. Oliver Miesala Taubenstraße 6
70199
Stuttgart
Tel: 0711 995 998 10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dipl. Ing. (Architekt) Andreas Statz Senefelder Str. 77A
70176
Stuttgart
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Dipl. Ing. (FH) Sven Hoffmann M. Eng. Hubertusstraße 29
73614
Schorndorf
Tel: 07181 492 12 40 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Florim Azemi Christophstraße 11
73033
Göppingen
Tel: 07162 707 51 00 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dipl. Ing. (Architekt) Andreas Statz Cheruskerstr. 21
71101
Schönaich
Tel: 0800 9 81 81 81 (gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ralf Bohner Karlstraße 20
72138
Kirchentellinsfurt
Tel: 07121 76814 60 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mirsad Skuroshi Hauptsraße 127
73084
Salach
Tel: 07162 707 51 00 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Armin Kunkel Hauptstraße 86
71642
Ludwigsburg
Tel: 07141 258 79 80 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bernhard Zeile Wilhelm-Kopf-Straße 31
71672
Marbach
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sven Krauße Pommernstraße 18
71701
Schwieberdingen
Tel: 07150 978 90 30 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wasserschaden – was Sie wissen, sollten!

Egal ob Ihre Immobilie von einem Unwetter getroffen wurde oder ein Rohrbruch einer wasserführenden Leitung vorliegt, ob das Dach undicht ist oder eine undichte Duschtasse Decken und Wände durchfeuchtet hat oder ob Ihre Immobilie einen undichten Keller hat oder Löschwasser durch einen Brand Wasserschäden verursacht hat, mit einer Trocknungsmaßnahme sind die meisten Wasserschäden selten komplett behoben.

Bereits nach kürzester Zeit können sich Feuchteschäden und Schimmel an Ihrem Gebäude bilden und es könnten mineralische Ausblühungen entstehen. Vor allem organische Baumaterialien oder Substanzen beginnen schnell mit ihrer Zersetzung. Holz quillt auf, Metall korrodiert und Schimmel kann sich bevorzugt an kalten Oberflächen ansiedeln. Trotz sorgfältiger Trocknungsmaßnahmen, kann ein Wasserschaden moderne ökologische Bausubstanzen zerstören oder massiv schädigen. Die gewählte Methode, um Baumaterialien, Dämmschichten, Böden oder im schlimmsten Fall das gesamte Mauerwerk zu Trocknung, ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem Ausmaß des Wasserschadens.

Relativ zügig und sorgfältig müssen Wasserschadensanierungen, Entfeuchtung oder Schimmelbeseitigung erfolgen, um dauerhafte Schäden am Gebäude oder gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Daher gehört die Schadensbewertung in die Hände von Fachpersonal wie z. B. einem Gutachter im Bereich Bauwesen.

Sie können an der Farbe des austretenden Wassers bei einem Wasserrohrbruch erkennen, um was für eine Leitung es sich evtl. handelt. In Regel ist schwarzes oder braunes Wasser ein Indiz dafür, dass es sich um eine defekte Heizungsleitung handelt. Wenn das Wasser allerdings auch einen starken Geruch entwickelt, z. B. als wenn es schlecht wäre, handelt es sich oft um eine Abwasserleitung. Ebenfalls kann man sich an der Temperatur des Wassers gut orientieren und feststellen, ob es aus einer Warmwasserleitung stammt.

Schadenswert nach einem Wasserschaden ermitteln und der Versicherung melden

Bei größeren Wasserschäden schicken die meisten Versicherungen in der Regel einen Sachverständigen zur Schadensermittlung raus. Sollte es allerdings Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die ermittelte Schadenshöhe oder Schadensursache geben, ist es ratsam, einen eignen unabhängigen Bausachverständigen zu beauftragen. Bei kleineren Wasserschäden reicht manchen Versicherungen auch ein Kostenvoranschlag zur Behebung des Schadens und ursprünglichen Wiederherstellung, dies sollten Sie in jedem Fall vorab mit Ihrer Versicherung abklären.

Wenn es zu einem Wasserschaden kommt, passiert dies meist überraschend und ohne Vorwarnung, dann ist es besonders wichtig zeitnah die Beurteilung durch einen Sachverständigen im Bereich Schäden an Gebäuden durchführen zu lassen. Vor allem wenn sich die Ursache des Wasserschadens nicht auf den ersten Blick bestimmen lässt, ist eine Hinzuziehung eines Gutachters zu empfehlen.

Gutachter für Wasserschäden bieten auch eine Begutachtung des Schadens und die Ermittlung der Schadensursache an, wenn die Wohngebäudeversicherung sich weigert den Schaden zu übernehmen.

Renovierung, Trocknung und Schadensersatz – was Versicherte wissen müssen

Mit welcher Methode ein Wasserschaden renoviert werden muss, kann der Gutachter empfehlen. Oft ist eine Trocknung des Mauerwerkes und der Baumaterialien mit einem Bautrockner nicht zu vermeiden, damit der Wasserschaden zuverlässig beseitigt werden kann und Schimmel keine Chance hat sich auszubreiten. Handelt es sich jedoch nur um einen geringen Feuchtigkeitsschaden, genügt es oft, einen Entlüfter zu verwenden. Das weitere Vorgehen hängt vom Schadensausmaß nach erfolgreicher Trocknung ab. Sollte der Wasserschaden jedoch auch den Putz betreffen, ist es erforderlich, die kompletten Tapeten zu entfernen und den Untergrund vollständig zu sanieren sowie neu zu verputzen. Im Anschluss kann die Wand neu tapeziert und gestrichen werden.

Art des Wasserschadens – Schadensursache

Ein Wasserschaden kann durch verschiedene Ursachen auftreten, folgende Ursachen kommen jedoch am häufigsten vor:

  • Leitungswasserschäden
    • Geplatzte Heizungs- oder Wasserohre
    • undichte Armaturen und Anschlüsse
    • defekte Bauteile und Einbauten
  • Probleme mit der Gebäudeabdichtung
    • Schadhafte oder fehlende Kellerabdichtungen (vertikal und horizontal)
    • Unsachgemäß ausgeführte Bodenplatten
    • Undichte Tiefgaragendecken
    • Schadhafte Balkonabdichtung oder Terrassenabdichtung
    • Undichtigkeit am Flachdach
    • Durchlässige oder mangelhafte Gebäudetrennfugen
  • Schäden durch Kondensation
    • falsches Heizen oder Lüften
    • Feuchtigkeit an Wärmebrücken
    • unsachgemäße Dämmung
    • fehlerhafte oder nicht vorhandene Abdichtung


Ein Fall für die Gebäudeversicherung – Wann treten Wasserschäden auf?

Bei einem Wasserschaden kommt es leider häufig zu baulichen Schäden an Wänden und Decken oder es entsteht Schimmel, der sich bevorzugt am feuchten Mauerwerk ausbreitet. Daher ist es für Sie als Versicherter einer Wohngebäudeversicherung besonders wichtig, schnell zu handeln und einen Schaden nicht nur sofort zu beseitigen, sondern vor allem zuallererst die Schadensursache durch einen Gutachter für Wasserschäden eindeutig feststellen zu lassen. Mit diesem Vorgehen können Sie sich gegenüber der Wohngebäude- und ggf. auch Hausratversicherung absichern. Es kommt vor, dass die Versicherungen versuchen den Schadensersatz zu verweigern oder die Schadensursache anzweifeln.

Sofern die Möglichkeit besteht, sollte der Gutachter von Ihnen selbst konsultiert werden, es gibt aber auch Versicherungsverträge in denen eindeutig geregelt ist, dass der Gutachter durch den Versicherer ausgewählt wird. In der Regel soll dieser die Ursache prüfen, um festzustellen, ob die Versicherung tatsächlich zur Zahlung verpflichtet ist oder ob der Versicherte die Kosten anteilig oder komplett selbst tragen muss.

Sie sollten vor allem ein Gutachter hinzuziehen, wenn es sich bei dem entstandenen Schaden um einen Elementarschaden handelt. Dann muss der Schaden möglichst detailliert, mit Zeitpunkt des Geschehens und mit Bildern gegenüber der Versicherung gemeldet werden.

Im Falle eines undichten Hausdaches, ist die Beratung durch einen Gutachter für Wasserschäden zwingend erforderlich. Diese Schäden zeigen sich im Normalfall nur über eine längere Zeitspanne hinweg. Sowohl Kondenswasser als auch Regenwasser können dann für einen Wasserschaden am oder im Gebäude verantwortlich sein.

Wenn auch andere Gebäude oder Wohnungen betroffen sind

Wenn auch benachbarte oder angrenzende Gebäude sowie Wohnungen von Ihrem Wasserschaden betroffen sind, übernimmt dies die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Das Wichtigste ist, dass die Schäden bereits vor der ersten Sanierungsmaßnahme der Versicherung mitgeteilt werden. Sollten Sie dies nicht machen kann es passieren, dass Ihre Versicherung den Schadensersatz ablehnt.

Der Gutachter erstellt ein professionelles Schadensgutachten und führt danach eine Ortung des Schadens durch. Mit der Ortung wird die Schadensursache gesucht, im Anschluss empfiehlt der Baugutachter eine geeignete Maßnahme für die Sanierung. In dem Gutachten wird genau festgehalten, welche Baumaßnahmen ergriffen werden sollten, um die entstandenen Schäden zu beseitigen und schätzt zeitgleich die Kosten ab.

Rechtliche Gültigkeit des Gutachtens bei einem Wasserschaden

Um die Schadensursache zu bestimmen und einen exakten Plan der benötigten Sanierungsmaßnahmen nach einem Wasserschaden erstellen zu können, muss der Gutachter eine Ortung vornehmen. Dabei werden alle Schäden beim Verursacher und ggf. geschädigten Dritten mit einbezogen. Alle geschädigten Personen müssen einer Schadenbeschreibung zustimmen.

Wichtig: Es müssen nicht nur aktuelle Schäden, sondern auch mögliche Folgeschäden inbegriffen werden. Dies könnte bspw. die Entstehung von Schimmel sein, da diese nicht sofort erkennbar ist, sondern sich erst nach einiger Zeit entwickelt. Sollten mehrere Parteien betroffen sein und zu keiner Einigung gelangen, ist oft eine gerichtliche Klärung erforderlich. In dem Fall ist das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter relevant.

Tipp: Ein Gutachten kann Ihnen dabei helfen, sich gegen die Versicherung durchzusetzen, falls der geforderte Schadensersatz abgelehnt wird.

Unabhängige Gutachter Wasserschaden Reichenbach an der Fils

Bauexperts Gutachter haben mindestens eine der nachfolgenden nachgewiesenen Qualifikationen von einer unabhängigen dritten Instanz:

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter Wasserschaden Reichenbach an der Fils
  • Staatlich geprüfter Gutachter Wasserschaden Reichenbach an der Fils
  • Durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle zertifizierte Gutachter Wasserschaden Reichenbach an der Fils (z.B. TÜV Rheinland, TÜV Süd, DEKRA, IQ-Zert)


Unverbindlich nach einem Gutachter Reichenbach an der Fils fragen

Fragen Sie einfach unverbindlich und kostenlos nach einem Gutachter für einen Wasserschaden in Reichenbach an der Fils. Gerne sind wir Ihnen mit unseren qualifizierten und zertifizierten Gutachtern behilflich!



FAQs - Häufig gestellte Fragen zu Gutachter Wasserschaden

 

Wie viel kostet ein Gutachten für ein Wasserschaden?

Die Kosten für einen Gutachter liegen in der Regel zwischen 130, - € und 170, - € pro Stunde. Die Kosten für die schriftliche Stellungnahme und das Gutachten hängen darüber hinaus vom Aufwand und Umfang des Schadens ab. Die Kosten werden Ihnen durch den Gutachter vor Beginn mitgeteilt.

Woran sind qualifizierte Gutachter zu erkennen?

Neben aussagekräftigen und zuverlässigen Referenzen und Angaben zur beruflichen Erfahrung sprechen unter anderem auch Verband-Anerkennungen und Zertifikate für eine gute Qualität. Ein weiteres Kennzeichen ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung.

Welche Wasserschäden sind nicht versichert?

Häufig sind folgende Ursachen für Wasserschäden nicht versichert: verstopfte Regenrinnen, überlaufendes Badewasser, Hochwasser und Rückstau, wenn z. B. nach einem Starkregen die Kanalisation überflutet wird, sodass das Abwasser von dort nicht ins Haus eindringt.

Wie lange dauert eine Gutachtenerstellung?

Die Dauer der Erstellung ist grundsätzlich abhängig vom Ausmaß und Umfang des Wasserschadens. Eine mündliche Stellungnahme des Gutachters ist meist direkt vor Ort möglich, während die Bearbeitung und Erstellung des Gutachtens oft ein paar Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wann ist ein Gutachter bei einem Wasserschaden zu beauftragen?

Nicht immer sind nach Wasserschäden, Rohrbrüchen oder einem Hochwasser die Schäden auf den ersten Blick erkennbar. Daher ist es besonders wichtig, bei derartigen Schäden eine fachkundige Person mit der Schadensbestimmung zu beauftragen.

Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?

Die Kostenübernahme ist grundsätzlich vom Schadensfall abhängig. Bei feuchten Wänden im Kellerbereich zahlen die Eigentümer häufig selbst. Bei Versicherungsschäden wie z. B. Rohrbruch, Flutopfer, Hochwasser etc. kommen die entsprechenden Versicherungen für die anfallenden Kosten auf. Wichtig ist es, dass Sie vor der Beauftragung eines Gutachters mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten und diese über den möglichen Schaden informieren.


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